§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HST GmbH gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegen-stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB`s gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere AGB`s gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerblich oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Kunden als auch Unternehmer.
§ 2
Vertragsschluss und Preis
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben oder anmieten zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer, werden wir von unseren Leistungspflichten, soweit diese entsprechend behindert oder verzögert werden, befreit.
5. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte, bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
6. Wir haben das Recht, die verarbeiteten Rohstoffe in verschlüsselter Form dem Besteller gegenüber zu benennen.
§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Ausschließlich gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg den allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigen.
4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5. Die Gesamtvergütung ist sofort, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
6. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für aus-stehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4
Leistungszeit – Gefahrübergang – Versand
1. Sind für uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
2. Solange der Kunde mit einer (Vor-) Leistungsverpflichtung im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist gegeben.
4. Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung ab Werk Römerstein-Böhringen vereinbart.
5. Soweit die Ware auf Wunsch des Kunden durch uns an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt werden soll, werden ihm die Kosten für Verpackung und Transport gesondert berechnet. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn der Versand von unserem eigenen Personal ausgeführt wird.
§ 5
Haftung für Mängel
1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
2. Der Kunde hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir die Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
3. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
4. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt §6.
5. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer 1 Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt §6.
6. Garantie im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
7. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, erfolgt bei der Wareneingangsprüfung keine 100%ige Stückzahlkontrolle, sondern lediglich eine Kontrolle der Gebindeanzahl im Hinblick auf Plausibilität.
§ 6
Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden. Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und der Ersatz von Verzugschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leichte, fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Im Falle einer Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, wird leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen. Jedoch verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§ 8
Form von Erklärungen
1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 9
Gefahrübergang
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 10
Versicherung
1. Gegenstände und Waren, die bei uns zur Bearbeitung lagern, sind nicht gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Der Kunde ist verpflichtet, diese Risiken über seine Versicherung abzudecken.
§ 11
Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
1. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei Fernabsatzverträgen das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
HST GmbH, Unter Lau 12, 72587 Römerstein-Böhringen.
§ 12
Erfüllungsorte/Rechtswahl/Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Römerstein-Böhringen.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Die Unwirksamkeit einer der Klauseln dieser Bedingungen, berührt die übrigen Regelungen nicht. Es gilt in diesem Falle eine der genannten wirtschaftlich am nächsten kommenden Regelung, hilfsweise sind die Vorschriften des BGB anwendbar.